Onlinedienst und Meldungen
Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber müssen sich vor der Tätigkeit auf der Plattform registrieren.
Der Auftraggeber ist für die korrekte und rechtzeitige Einreichung der Leistungen und der damit verbundenen Vergütungen verantwortlich.
Leistungen und Vergütungen müssen gemeldet werden, bevor der Auftragnehmer seine Tätigkeit aufnimmt und frühestens einen Monat vor deren Beginn.
Sobald Sie sich im Onlinedienst registriert haben, haben Sie Zugriff auf Ihr Kontingent und können die Details der Leistungen und Vergütungen einsehen, die die Auftraggeber für Sie registriert haben.
Nein, es ist nicht möglich, Ihre gemeldeten Leistungen oder Vergütungen selbst anzupassen.
Wenn Sie die Meldung bestimmter Leistungen oder Vergütungen vor dem Tag der Leistung und spätestens am selben Tag anfechten möchten, steht es Ihnen frei, sich an Ihren Auftraggeber zu wenden.
Wenn Sie die Meldung bestimmter Leistungen oder Vergütungen anfechten möchten, ohne über Ihren Auftraggeber zu gehen oder nach dem gemeldeten Tag, wenden Sie sich an das LSS.