Übergangsmaßnahmen

Die Gesetzgebung sieht vor, dass Personen, die im Besitz eines am 1. Januar 2024 gültigen Künstlervisums sind, automatisch eine gewöhnliche Kunstarbeitsbescheinigung erhalten, deren Gültigkeitsdauer mit der Gültigkeitsdauer des Visums identisch ist und die in jedem Fall mindestens zwei Jahre gültig sein muss. Die betroffenen Personen werden spätestens Anfang Januar benachrichtigt.

Die Regelung sieht vor, dass Personen, die am 1. Januar 2024 Kapitel XII der KE Arbeitslosigkeit beziehen, automatisch eine Kunstarbeitsbescheinigung ‘Plus’ für eine Dauer von 5 Jahren erhalten. Die betroffenen Personen werden spätestens Anfang Januar benachrichtigt.