Was ist für die Kommission die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit?

Dabei handelt es sich um die Ausübung künstlerischer Tätigkeiten, die in den folgenden Bereichen stattfinden:

  • audiovisuelle Kunst
  • bildende Künste
  • Musik
  • Literatur
  • Schauspiel
  • Theater
  • Choreografie
  • Comics

Unter künstlerischen Tätigkeiten sind sowohl künstlerische, künstlerisch-technische als auch unterstützende künstlerische Tätigkeiten zu verstehen. 

Eine Tätigkeit gilt nur dann als künstlerisch, wenn der Antragsteller mit dieser Tätigkeit einen künstlerischen, künstlerisch-technischen oder unterstützenden künstlerischen Beitrag liefert, der für eine künstlerische Schöpfung oder Darbietung notwendig ist. 

Die Gesetzgebung sieht vor, dass ein künstlerischer Beitrag als notwendig gilt, wenn ohne ihn nicht dasselbe künstlerische Ergebnis erzielt werden könnte. Dies wird von der Kommission auf der Grundlage Ihrer Unterlagen beurteilt.