Vorteile einer Kunstarbeitsbescheinigung

Hier finden Sie einige Beispiele der neuen Möglichkeiten. 

Ein „Primostarter“ ist ein beginnender Selbständiger, der seine Haupttätigkeit aufnimmt und unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Ermäßigung der Mindestsozialbeiträge für die ersten vier Quartale nach der Aufnahme der Tätigkeit sowie auf eine einmalige Ermäßigung der Sozialbeiträge für das erste Quartal hat.

 

Für Personen, die eine künstlerische Tätigkeit als Selbständige im Hauptberuf ausüben und im Besitz einer gültigen Kunstarbeitsbescheinigung* sind, wurde die Ermäßigung der Mindestsozialbeiträge von 4 auf 8 Quartale verlängert.

Weitere Informationen finden Sie unter INASTI en in Französisch:

* oder übergangsweise: im Besitz einer gültigen, von der Kunstarbeitskommission ausgestellten Erklärung zur Selbständigkeit ‘Künstler’

Ein(e) Kunstarbeiter(in), der/die außerhalb eines Arbeitsvertrags (z. B. aufgrund des Fehlens einer Unterordnungsbeziehung) für einen Auftraggeber arbeitet, kann – im Rahmen der Anwendung der Sozialversicherung - als Arbeitnehmer(in) betrachtet werden, sofern er/sie

-        künstlerische Leistungen erbringt oder künstlerische Werke produziert;

-        im Auftrag einer natürlichen oder Rechtsperson

 

-          gegen Bezahlung

Artikel 1bis bietet dem Kunstarbeiter den Vorteil, dass er der Sozialversicherung für Arbeitnehmer unterliegt und daher Ansprüche auf Sozialversicherung (Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Rente usw.) eröffnet.

Um in den Genuss dieser Gleichstellung zu kommen und im Rahmen eines sogenannten Arbeitsvertrags "1bis" arbeiten zu können, muss der Kunstarbeiter im Besitz einer Kunstarbeitsbescheinigung sein oder bereits in der Vergangenheit eine Kunstarbeitsbescheinigung erhalten haben.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.socialsecurity.be/employer/instructions/dmfa/de/latest/instructions/persons/specific/artists.htmlNeues Fenster