Orientierungsseite

Hier finden Sie einen Überblick über bestehende und aktualisierte Texte im Zusammenhang mit dem Projekt Working in the Arts. Es handelt sich um einen Leitfaden mit Links zu umfassenderen Seiten auf dieser Website und auf den Websites anderer Einrichtungen und Akteure.

Working in the Arts ist ein Projekt, das von der derzeitigen Regierung ins Leben gerufen wurde, um den Status von Künstlern zu reformieren und zu verbessern. In Zusammenarbeit mit den Abteilungen für Arbeit, Soziales und Selbstständige hat der FÖD Soziale Sicherheit in den Jahren 2021-22-23 die Konsultation des Kultursektors über eine digitale Online-Service erleichtert.

Auf der Grundlage von 128 Vorschlägen, die von 470 Teilnehmern auf der Beteiligungsplattform formuliert oder von der aus Verbänden und Experten bestehenden technischen Arbeitsgruppe während einer der 17 Sitzungen angeregt wurden, haben wir uns an die Arbeit gemacht. Anhand von praktischen Beispielen und mit dem richtigen Einblick in die neue Arbeitsrealität innerhalb des Sektors haben wir eine dringend benötigte Modernisierung des Künstlerstatuts erreicht.

Mehr Informationen: Über uns

 

Mit der Modernisierung des Statuts werden auch einige neue Begriffe eingeführt. Wir erläutern sie im Folgenden.

Ein Kunstschaffender ist jemand, der eine entgeltliche professionelle künstlerische Tätigkeit ausübt. Dazu gehören auch künstlerisch-technische und künstlerisch-unterstützende Tätigkeiten. Als Kunstschaffender erwirtschaften Sie einen wesentlichen Teil Ihres Einkommens und Zeitaufwandes aus dieser Tätigkeit.

Die Kunstarbeitsbescheinigung ist Ihre Zugang zu vielen Sozialleistungen, die speziell für Kunstschaffende gedacht sind. Denken Sie zum Beispiel an den Kunstwerkvertrag 1bis, das Primostarterprogramm für Selbstständige oder das Kunstarbeitsgeld.

Weitere Informationen: Kunstarbeitsbescheinigung

Die neu gestaltete Kunstarbeitskommission ersetzt die frühere Künstlerkommission. Sie arbeitet transparenter und mit einer klaren Vertretung des Kunstsektors. So setzt sie sich zur Hälfte aus Vertretern des Kunstsektors zusammen. Die andere Hälfte besteht aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, Verwaltungen und Gemeinden. 

Weitere Informationen: Kunstarbeitskommission
 

Ein Amateurkünstler ist jeder, der für einen Auftraggeber künstlerische Darbietungen gegen eine Pauschalvergütung von höchstens 70 Euro erbringt. Die Auftritte müssen auf maximal 30 Tage pro Jahr und maximal 7 aufeinanderfolgende Tage begrenzt sein.

Mehr Informationen: Amateur-Künstler
 

Amateurkünstler (und Kunstschaffende) können die Amateurkunstvergütung (AKV) in Anspruch nehmen, um eine schnelle und einfache Erstattung (für künstlerische Auftragsarbeiten) zu erhalten. Diese Regelung ersetzt die geringe Entschädigungsregelung (GER). Bevor die AKV in Anspruch genommen werden kann, müssen sowohl der Künstler als auch der Auftraggeber ein Profil auf Working in the Arts – Amateur erstellen.

Weitere Informationen: Entschädigungen

 

Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person oder faktische Vereinigung kann Auftraggeber sein und einen Künstler im Rahmen der Amateurkunstvergütung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen: Auftraggeber

 

Mit der Bescheinigung über Kunstarbeit haben Sie Zugang zu verschiedenen Sozialversicherungssystemen. Diese Systeme werden je nach den Bedürfnissen des Kunstschaffenden weiter ausgearbeitet, aber im Folgenden finden Sie einige erste Schritte.

Pensionen: Kunstschaffende fallen unter die reformierten Pensionen; Informationen finden Sie auf der Website des Pensionsdienstes.

https://www.sfpd.fgov.be/frNeues Fenster

Kunstarbeitsgeld (Arbeitslosigkeit): Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LFA).

Welche spezifischen Regeln gelten für Kunstarbeitende ab dem 1. Januar 2024? (lfa.be)Neues Fenster

Andere Leistungen sind auch an anderer Stelle auf dieser Website aufgeführt: Meine Leistungen

Behindertenzulagen: Künstler mit Behinderungen finden alle Informationen über Behindertenzulagen auf der Website der GD Personen mit Behinderungen.

https://handicap.belgium.be/de/anerkennung-ihrer-behinderung/bedingungen-fur-die-anerkennungNeues Fenster

Jahresurlaub und Urlaubsgeld: Alle Informationen für nicht selbständige Künstler finden Sie auf der Website des Landesamt für Jahresurlaub (LJU).

https://www.rjv.fgov.be/de/homepageNeues Fenster

Sie können Ihre künstlerische Tätigkeit als Selbständiger ausüben. Dies kann entweder Ihre Haupt- oder Ihre Nebenbeschäftigung sein. Als Selbständiger im Nebenberuf haben Sie die gleichen Pflichten wie ein Selbständiger im Hauptberuf.

Informationen dazu finden Sie beim Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS)

https://www.lisvs.be/de

Wenn Sie als selbständiger Künstler vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union arbeiten, kann Ihre Sozialversicherung weiterhin von Belgien aus geregelt werden. Hierfür benötigen Sie eine A1-Bescheinigung.

Sie können auch ein Unternehmen (in der Regel eine GmbH) gründen, dessen Geschäftsführer Sie dann sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: Broschüre Existenzgründung und Selbstständigkeit

Tax Shelter ist eine Steuerregelung, die die Produktion von audiovisuellen Werken und Bühnenwerken begünstigt. Sie ermöglicht es belgischen oder ausländischen Unternehmen mit Sitz in Belgien, in Werke zu investieren, die für Kino, Fernsehen, Theater oder Konzertsäle bestimmt sind, und dafür eine Steuervergünstigung zu erhalten (FöD Finanzen).

https://finances.belgium.be/fr/entreprises/impot_des_societes/avantages_fiscaux/tax-shelter-production-audiovisuelleNeues Fenster

Das Urheberrecht schützt die Schöpfer von Originalwerken. Die verwandten Schutzrechte ähneln dem Urheberrecht in Bezug auf die Vorrechte, die sie verleihen. Ihr Ziel ist es, den künstlerischen oder finanziellen Beitrag zu schützen, der in das literarische und künstlerische Schaffen oder die Aufführung investiert wird.

In vielen Bereichen der Kunst spielen das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte eine wichtige Rolle. Sowohl die Übertragung als auch die Verwertung dieser Rechte verschaffen dem berechtigten Kunstschaffenden ein Einkommen. Diese Einkünfte werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt, je nach Höhe der Einkünfte, dem sozialen Status des Künstlers und je nachdem, ob es sich um Einkünfte aus Übertragung oder Verwertung handelt.

Einkünfte aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können nicht unbegrenzt mit Arbeitslosengeld im Rahmen des Künstlerstatus kombiniert werden. In der ersten Phase des Programms "Arbeiten in der Kunst" hat die föderal Regierung beschlossen, die zulässige Kumulierung mit der Künstlersozialabgabe auf 9.821,76 Euro pro Steuerjahr zu verdoppeln.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft: https://economie.fgov.be/fr/themes/propriete-intellectuelle/droits-de-pi/droits-dauteur-et-droits/les-droits-dauteurNeues Fenster