Unter welchen Bedingungen kann die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit von der Kommission als beruflich angesehen werden?

Um zu beurteilen, ob Ihre künstlerische Tätigkeit beruflich ist, prüft die Kunstarbeitskommission  Ihr Einkommen aus künstlerischer Arbeit bis zu fünf Jahre vor Ihrem Antrag. 

Sie müssen nachweisen, dass Ihr berufliches Einkommen und Ihr Zeitaufwand  ausreichen, um einen Teil Ihres Lebensunterhalts selbst bestreiten zu können. 

Die Kommission addiert Ihr Einkommen aus Haupttätigkeiten und Nebentätigkeiten

Sie können ein Einkommen von mehr als 65.400 Euro aus Haupttätigkeiten in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung nachweisen? Sie werden daher als Kunstschaffender, der eine künstlerische Tätigkeit beruflich ausübt, betrachtet. 

Sie haben in den zwei Jahren vor Ihrer Bewerbung weniger als 1.000 Euro aus Haupttätigkeiten verdient? In diesem Fall wird Ihr Antrag immer abgelehnt, es sei denn, Sie fallen unter die Bedingungen für die Bescheinigung „Anfänger“. 

Sie haben in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung zwischen 1.000 und 65.400 Euro verdient? In diesem Fall müssen Sie in Ihrem Antrag Folgendes plausibel machen:  

  • entweder dass Sie mit dem Einkommen aus Ihren Haupt- und Nebentätigkeiten einen Teil Ihres eigenen Lebensunterhalts bestreiten können, 
  • oder dass Ihre Haupttätigkeiten und die Nebentätigkeiten zusammen einen wesentlichen Teil des beruflichen Zeitaufwands ausmachen. 

Dies wird von der Kommission auf der Grundlage Ihrer Unterlagen beurteilt. In diesem Fall wird sie der sogenannten „unsichtbaren“ Arbeit besondere Aufmerksamkeit widmen, für die Kunstschaffende oftmals viel Zeit aufwenden, ohne dafür bezahlt zu werden.